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Immobilie schneller abschreiben: Steuerliche Vorteile durch kürzere Nutzungsdauer

Beachtung des Mindestlohns ab 01.01.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie ab 01.01.2024 den geltenden Mindestlohn von EUR 12,41 pro geleistete Zeitstunde.

Für den Minijob beträgt die neue Grenze EUR 538, anstatt bisher EUR 520.

Bitte überprüfen Sie Ihre derzeitigen Arbeitsverträge.

Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns. Wir sind Ihnen gern behilflich!

Mit freundlichen Grüßen

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SKS Steuerberatung