Kommunales Steuerrecht

Kommunales Steuerrecht 

Sicherheit in allen Angelegenheiten - durch kompetente Steuerberatung!

Steuererklärungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Das Steuerrecht für juristische Personen des öffentlichen Rechts mit ihren Betrieben gewerblicher Art weist eine Unmenge von Rechtsprechung auf. Zahleiche Urteile in diesem Bereich sind mit einem Experten wie der SKS Steuerberatung an Ihrer Seite kein Fluch, sondern ein Segen.

Wir übernehmen für Sie die steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten und Konstrukten. Außerdem optimieren wir Ihre steuerlichen Verpflichtungen sowohl in der Abwicklung als auch im Ergebnis! Die Erstellung Ihrer Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen der Betriebe gewerblicher Art (BgAs) gehört zu unserem Tagesgeschäft. 

Auch unsere Beratungen zur Zusammenfassung und Vereinfachung von steuerlichen Strukturen haben sich bereits bewährt. Dabei werden immer die Besonderheiten der jeweiligen Gemeinde, Stadt bzw. anderer öffentlichen Einrichtung betrachtet.

Lassen Sie sich von unserer Expertin auf diesem Gebiet beraten:

Elisabeth Seifert

Dipl.-Betriebswirtin (BA), Steuerberaterin

Referentin SKSD www.sksd-dd.de


Referenzen

Referenzen

Unsere Verschwiegenheitsverpflichtung als Steuerberater und damit Vertrauensperson nehmen wir sehr ernst. Allerdings haben sich einzelne SKS-Mandanten bereit erklärt, uns eine Kurzreferenz zu schreiben und uns die Zustimmung zur Veröffentlichung dieser gegeben.

Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl.


Wir haben die SKS Steuerberatung Dresden im Rahmen der Steuerberatung hinsichtlich der Umsatzsteuer bei Körperschaften des öffentlichen Rechts, Vertragsgestaltung, Finanzbuchführung bei anhängenden Unternehmen, Jahresabschlussvorbereitung und -erstellung beauftragt und arbeiten seit mehreren Jahren zusammen. In dieser Zeit haben wir mit der SKS Steuerberatung erfolgreich die Umsatzsteuer in der Kommune eingeführt, Verträge neu gestaltet und zahlreiche Beratungen in Anspruch genommen. Die SKS Steuerberatung zeichnet eine zügige, sachbezogene und fachkompetente Arbeit aus. Weiterhin übernimmt die SKS Steuerberatung die Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden in Steuerangelegenheiten. Wir freuen uns einen zuverlässigen Partner in der Steuerberatung an unserer Seite zu haben.

Christine Fietz

Fachbereichsleiterin

Controlling/Finanzmanagement

Stadt Elstra


Seit 2019 arbeiten wir mit der SKS Steuerberatung Sonkin, Seifert und Partner mbB im Zuge der Prüfung der Jahresrechnungen zusammen. Dabei war und ist die SKS immer ein fachkompetenter Partner für uns. Nach der Umstellung auf das doppische Rechnungswesen, die damit verbundenen Verzögerungen bei den Jahresabschlüssen und den ja immer wieder angepassten rechtlichen Rahmen konnten wir uns mit dieser Zusammenarbeit wichtige Erkenntnisse erarbeiten. Im Zuge der immer freundlichen, zuvorkommenden und hilfreichen Unterstützung ist die SKS ein Garant für die Stadt Elstra und hat nun weiterführend die Steuerangelegenheiten mit der Finanzbehörde übernommen. Wir danken der SKS für das gute Miteinander, die zügige Umsetzung der übernommenen Aufgaben und die Hilfsbereitschaft bei allen anfallenden Problemen. 

Steffen Wustmann

Kämmerer

Stadt Treuen


Im Zusammenhang mit der Einführung der Doppik haben wir die SKS Steuerberatung mit der örtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2013 sowie den darauffolgenden Jahresabschlüssen betraut. Die zeitnahe und fachkompetente Erledigung dieser Prüfungstätigkeit sowie die unkompli- zierte Kommunikation haben uns dazu bewogen, darüber hinaus auch steuerrechtliche Beratungsleistungen der SKS Steuerberatung, insbesondere zu Fragen der anstehenden Umsatzbesteuerung kommunaler Erträge, in Anspruch zu nehmen. Die SKS Steuerberatung hat sich für uns sowohl bei der örtlichen Prüfung der kommunalen Jahresabschlüsse als auch bei der Beratung im kommunalen Steuerrecht als eine äußerst zuverlässige und leistungsstarke Partnerin erwiesen, die wir gern weiterempfehlen können. 

Karl-Ernst Binner

Fachbereichsleiter Finanzen und Bürgerservice

Stadtverwaltung Treuen

Landkreis Sonneberg


Selbst unter schwierigen Corona-Bedingungen und den daraus resultierenden Herausforderungen bei der Zusammenarbeit für die Erstellung von Steuererklärungen sowie Beratungsprojekten für die Gestaltung steuerlicher Belange verlief die Kommunikation mit der SKS stets freundlich, fachlich fundiert und einwandfrei. Die Bearbeitung aller unserer Anliegen erfolgte zügig und effizient, innerhalb des festgelegten Zeitrahmens. Die Umsetzung des Großprojekts zur Prüfung des gesamten Haushalts nach „versteckten“ Betrieben gewerblicher Art haben wir seitens der SKS als äußerst verlässlich, kompetent und zielorientiert erlebt. Die auf mehrjähriger Berufspraxis getroffenen theoretischen Abhandlungen und praktischen Einschätzungen in dieser Spezialmaterie haben sich als äußerst zutreffend erwiesen und dabei umso mehr unser Gefühl bestätigt, dass man mit der SKS im hoch speziellen kommunalen Steuerrecht auf Kompetenz vertrauen und Themen ohne Überraschungseffekte zukunftssicher abarbeiten kann.

Thomas Reinhardt

Sachbearbeiter im Bereich Finanzverwaltung des Landratsamtes Sonneberg 


Änderung der Umsatzsteuer (§ 2b UStG)

Ab dem 1.1.2017 gilt die neue Gesetzeslage für juristische Personen des öffentlichen Rechts in der Umsatzsteuer. Die bisherige Rechtsprechung von BFH und EuGH wurden damit nunmehr umgesetzt. Die vom Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) NICHT mehr abhängige Unternehmereigenschaft einer öffentlichen Einrichtung kann mit Unterstützung der SKS Steuerberatung auch als Chance genutzt werden. Wir beraten Sie gern, um mögliche Vorsteuerpotentiale in Ihrer Tätigkeit aufzutun.


Doppik (Doppisches Haushalts- und Rechnungswesen)

Die Umstellung von Kameralistik auf Doppik ist seit mehr als 13 Jahren ein Fachgebiet der SKS Steuerberatung. Mit speziellem Know-how und einem tragfähigen Konzept bietet die SKS Steuerberatung die perfekte Umstellung auf die Doppik für die Mitarbeiter in Ihren Kommunen.

Die SKS Steuerberatung übernimmt die komplette Umstellung von Kameralistik auf Doppik, erstellt die Eröffnungsbilanz und unterstützt bei der Einführung und Handhabung der Doppik. Dies enthält beispielsweise neben der Beratung zur Erstellung der Eröffnungsbilanz auch die Strukturierung des Berichtswesens.

Neben der Umstellung auf die Doppik berät Sie die SKS Steuerberatung vor Ort in allen Fragen und spezifischen Sachverhalten, um von Beginn an eine saubere und korrekte Buchführung zu gewährleisten.
„Die Prüfung von Jahresabschlüssen nach §§ 104 ff. SächsGemO erfolgt in Kooperation mit Herrn Hans-Joachim Kraatz, Wirtschaftsprüfer.“

Eigenbetriebe - Zweckverbände

Das am 16. März 2006 in Kraft getretene Landesgesetz zur Einführung der kommunalen Doppik (KomDoppikLG) hat Auswirkungen auf Zweckverbände, vornehmlich auf solche mit Eigenbetrieben oder Einrichtungen, die nach der Eigenbetriebsverordnung verwaltet werden. Nach § 93 Abs. 2 GemO sind Zweckverbände dazu verpflichtet ihre Bücher nach den Regeln der doppelten Buchführung für Gemeinden zu führen, welche sich nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen richtet.

Die SKS Steuerberatung berät, betreut und begleitet Zweckverbände/Eigenbetriebe bei den Herausforderungen im kommunalen Steuerrecht. Die Auswirkungen des Landesgesetz zur Einführung der kommunalen Doppik (KomDoppikLG) auf die Gemeindeordnung (GemO) und des Zweckverbandsgesetzes (ZwVG) sind je nach Zweckverband und Eigenbetrieb unterschiedlich. Die SKS Steuerberatung berät zudem Zweckverbände mit Eigenbetrieben, die nicht nach gemeindehaushaltsrechtlichen Vorschriften, sondern nach der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung geführt werden, inwiefern eine Umstellung mit den besonderen Regelungen der doppelten Buchführung für Gemeinden gesetzlich verpflichtend ist.

Erstellung von Jahresabschlüssen

Erstellung von Jahresabschlüssen

Mit dem doppischen Jahresabschluss dokumentiert die Kernverwaltung einer öffentlichen Gebietskörperschaft die finanzielle Lage der Gebietskörperschaft, sowie das Ergebnis der Verwaltungstätigkeit. Als zentrales Rechnungsinstrument in der Doppik fungiert der Jahresabschluss insbesondere als Rechnungsabschluss des doppischen Haushaltsplans. Der doppische Jahresabschluss dient dazu ein Bild über die tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage einer Gebietskörperschaft aufzuzeigen.

Die SKS Steuerberatung ist auf die Erstellung von doppischen Jahresabschlüssen für Gebietskörperschaften spezialisiert. Wir betreuen unsere SKS Mandanten in vollem Umfang bei der Aufstellung der Bilanzen (Vermögensrechung), Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, sowie bei den ergänzenden Dokumentationen wie Anhang, Lagebericht, Anlagenübersicht, Forderungsübersicht und Verbindlichkeitsübersicht. Dabei achten wir immer auf die Angemessenheit von Aufwand und Mehraussage eines Ergebnisses.

In vielen Bereichen kann mit einer wirtschaftlichen Sichtweise der Ermittlungstätigkeiten ein gutes Ergebnis mit wesentlich weniger Verwaltungsaufwand erzielt werden. Die Ausrichtung der SKS Steuerberatung ist darauf gerichtet, Ihnen Handwerkszeug zur Erstellung des Jahresabschlusses und der Dokumentation hierzu nahe zu bringen. Mit der SKS Steuerberatung haben Sie einen Partner auf Augenhöhe neben sich.

Mit dem Spezialwissen der SKS Steuerberatung sind Gebietskörperschaften mit ihren Jahresabschlüssen auf der sicheren Seite.

Prüfung von Jahresabschlüssen und Eröffnungsbilanzen

Prüfung von Jahresabschlüssen und Eröffnungsbilanzen

Sie wünschen eine Prüfung nach §§ 104, 105, 106 SächsGemO oder nach § 32 SächsEigBVO? Die SKS Steuerberatung übernimmt in Kooperation mit Herrn Hans-Joachim Kraatz, Wirtschaftsprüfer, seit mehr als 10 Jahren diese kommunalen Prüfungen. Wir stehen Ihnen gern sowohl für eine zielführende Prüfung unter Beachtung der Wesentlichkeitsgrenzen als auch für eine Tiefenprüfung Ihrer Jahresabschlüsse zur Seite und finden die passenden Lösungen zu Ihrer individuellen Situation. Mit der SKS Steuerberatung haben Sie die richtige Unterstützung für die Prüfung an Ihrer Seite. Ein Schwerpunkt hierbei ist das Aufzeigen von Verbesserungsmöglichkeiten. Wir geben Anregungen und Vorschläge, um Ihnen ein wirtschaftliches und gesetzeskonformes Handeln zu ermöglichen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage bei uns oder bei Herrn Kraatz, www.kmk.info.


Lassen Sie sich bei uns beraten!

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