Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mandanten, liebe Freunde,


der sogenannte „Wachstumsbooster“ ist beschlossen – und er bringt wertvolle Möglichkeiten zur steuerlichen Gestaltung mit sich!
Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm, das am 19. Juli 2025 in Kraft getreten ist, verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, den Wirtschaftsstandort Deutschland wieder attraktiver für Investitionen zu machen.


Welche konkreten steuerlichen Änderungen das Gesetz mit sich bringt und wie Sie davon ganz konkret in Ihrem Unternehmen profitieren können, haben wir für Sie zusammengefasst:



Was ist der „Investitionsbooster“?

Ein zentrales Element ist die Einführung der degressiven Abschreibung für bestimmte Wirtschaftsgüter.

Gilt für:
Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens,
die zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 angeschafft oder hergestellt werden.


Was ist neu?
Anstelle der linearen Abschreibung können Sie jetzt das Dreifache geltend machen – jedoch maximal 30 % pro Jahr.

Das bedeutet:
•    Höhere Abschreibungen in den ersten Jahren
•    Spürbare Steuerentlastung
•    Schonung der Liquidität
•    Mögliche Zinseffekte durch Steuerstundung


Auch wenn die Gesamtabschreibung über die Jahre gleich bleibt, ist der Vorteil der Vorverlagerung gerade in der Anfangsphase deutlich spürbar.

Ein einfaches Beispiel:

Ein Geschäftsführer einer GmbH kauft am 01.01.2026 einen neuen Kühlschrank für die Büroküche – 3.000 € netto. Das Team freut sich schon lange auf ein Modell mit Wasser- und Eiswürfelspender.


•    Bisher: Lineare Abschreibung über 10 Jahre → 300 € pro Jahr
•    Neu: Degressive Abschreibung → schon im ersten Jahr 900 € (30 %)


Steuerliche Wirkung:
•    900 € × 15 % Körperschaftsteuer = 135 € Steuerersparnis
•    Im Vergleich zu 45 € bei linearer Abschreibung

Turbo-Förderung für E-Mobilität

Ein weiterer Teil des Programms betrifft elektrisch betriebene Firmenfahrzeuge.
Für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge, die zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 angeschafft werden, gilt:
Bereits im Jahr der Anschaffung können 75 % der Anschaffungskosten abgeschrieben werden!

Beispiel:
Ein E-Fahrzeug für 70.000 € netto → 52.500 € Abschreibung im ersten Jahr!


Der Veräußerungsgewinn in den Folgejahren fällt dann natürlich entsprechend höher aus.

Und die Körperschaftsteuer? Sie sinkt!

Ein weiterer wichtiger Punkt:
Ab 2028 wird der Körperschaftsteuersatz jährlich um 1 %-Punkt gesenkt
von aktuell 15 % auf 10 % bis zum Jahr 2032.


Auch der Steuersatz für thesaurierte Gewinne (§ 34a EStG) wird angepasst:


•    Aktuell: 28,25 % (bis 2027)
•    Ab 2032: 25 %


Das bedeutet:
Wer Investitionen klug plant und die neuen Abschreibungsmöglichkeiten nutzt, profitiert zweifach:
durch frühzeitige Steuerersparnisse und durch künftige niedrigere Steuersätze.


Was können Sie jetzt tun?
•    Geplante Investitionen prüfen: Lohnt es sich, Anschaffungen vorzuziehen?
•    Degressive Abschreibung gezielt einsetzen: zur Liquiditätssteuerung
•    Zukünftige Steuersätze berücksichtigen: in Ihrer strategischen Unternehmensplanung

Sie möchten wissen, was das konkret für Ihr Unternehmen bedeutet?
Sprechen Sie uns gerne an!

Wir unterstützen Sie dabei, die neuen steuerlichen Möglichkeiten optimal für Ihre Investitionen und Ihre langfristige Planung zu nutzen.

Diese Information dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Für eine persönliche Einschätzung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.