Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mandanten, liebe Freunde,
haben Sie Ihre Beteiligungen im Ausland oder von ausländischen Investoren an Ihrem Unternehmen bereits der Bundesbank gemeldet? Nein? Und davon haben Sie noch nie gehört? Dann lesen Sie hier die wichtigsten Infos!
Meldepflicht nach § 64 AWV – Beteiligungen von Inländern an ausländischen Unternehmen
Als Inländer, sei es als Privatperson oder als Unternehmen, sind Sie verpflichtet, Beteiligungen an ausländischen Unternehmen der Deutschen Bundesbank zu melden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 64 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) und steht in engem Zusammenhang mit dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG).
Was ist meldepflichtig?
- Direkte Beteiligungen: Sobald Ihre Beteiligung an einem ausländischen Unternehmen 10 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte beträgt, sind Sie meldepflichtig.
- Indirekte Beteiligungen: Auch indirekte Beteiligungen über Tochtergesellschaften oder Beteiligungsketten sind meldepflichtig, wenn die genannten Schwellenwerte überschritten werden.
Meldepflicht nach § 65 AWV – Beteiligungen von Ausländern an inländischen Unternehmen
Auch Ausländer, die Beteiligungen an deutschen Unternehmen halten, unterliegen einer Meldepflicht nach § 65 AWV. Dies dient der statistischen Erfassung und Sicherung der Zahlungsbilanzdaten Deutschlands.
Was ist meldepflichtig?
- Direkte Beteiligungen: Sobald ein Ausländer eine Beteiligung von 10 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte eines deutschen Unternehmens hält, muss diese Beteiligung der Bundesbank gemeldet werden.
- Indirekte Beteiligungen: Auch bei indirekten Beteiligungen über Beteiligungsketten besteht Meldepflicht, wenn die Schwellenwerte erreicht oder überschritten werden.
Bußgeldvorschriften bei Nichtmeldung
Die Meldepflichten nach §§ 64 und 65 AWV sind gesetzlich festgelegt und nicht zu unterschätzen. Gemäß § 19 Absatz 6 sowie Absatz 3 Nummer 1 b AWG kann eine Nichtmeldung mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Hierbei können Bußgelder in Höhe von bis zu 30.000 Euro verhängt werden.
Warum ist die Einhaltung dieser Pflichten so wichtig?
Neben der Vermeidung von Bußgeldern tragen Sie durch die korrekte und rechtzeitige Meldung auch zur ordnungsgemäßen Erstellung der deutschen Zahlungsbilanz bei.
Was können Sie tun?
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Beteiligungen regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle meldepflichtigen Beteiligungen korrekt erfasst und gemeldet werden.
Wenn Sie Handlungs- oder Beratungsbedarf sehen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie gern!
Freundliche Grüße,